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Gewerblicher Kundenservice (europaweit)

Baubegleitende Maßnahmen

Durch unser fachtechnisches Aufsichtspersonal nach § 20 Sprengstoffgesetz ermöglichen wir Ihnen eine sichere Baubegleitung, bei sämtlich Tiefbauarbeiten. Denn bei der Erschließung von Liegenschaften, mit Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie dem Einbringen von Bohrpfählen  oder Rammkernsondierungen sollte die Gefährdung durch eventuelle Kampfmittelbelastungen ausgeschlossen werden.

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