
Gewerblicher Kundenservice (europaweit)
Baubegleitende Maßnahmen
Durch unser fachtechnisches Aufsichtspersonal nach § 20 Sprengstoffgesetz ermöglichen wir Ihnen eine sichere Baubegleitung, bei sämtlich Tiefbauarbeiten. Denn bei der Erschließung von Liegenschaften, mit Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie dem Einbringen von Bohrpfählen oder Rammkernsondierungen sollte die Gefährdung durch eventuelle Kampfmittelbelastungen ausgeschlossen werden.
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